Rechtliche Hinweise
AGB & Hinweise zu Online-Anfragen
Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung der Online-Tools (Sanierungs-Kalkulator, Förderungs-Check, Foto-Analyse, Schadensmelde-Portal, Termin-Buchung, Kontaktformular) sowie Hinweise zum Werkvertragsabschluss.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite ist eine kurze Information zu unseren Online-Anfrage-Tools. Für jede Bauleistung gilt der individuell geschlossene schriftliche Werkvertrag. Im Zweifel hat der Werkvertrag Vorrang vor diesen Hinweisen.
01
Geltungsbereich
Diese Hinweise gelten für sämtliche Online-Anfragen, die über die auf www.dezet-sanierung.at angebotenen Tools übermittelt werden, insbesondere:
- Sanierungs-Kalkulator
- Förderungs-Check
- Foto-Analyse
- Schadensmelde-Portal
- Vor-Ort-Termin-Buchung
- Kontaktformular und Chat-Anfrage
Die Hinweise ersetzen keinen Werkvertrag und stellen kein verbindliches Angebot dar. Verbindliche Vertragsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuell geschlossenen schriftlichen Werkvertrag bzw. Auftragsschreiben.
02
Unverbindlichkeit der Online-Angaben
Sämtliche von den Online-Tools ausgegebenen Werte – insbesondere Preisbandbreiten des Kalkulators, Fördereinschätzungen, Terminvorschläge oder Ersteinschätzungen aus der Foto-Analyse – sind ausdrücklich unverbindlich und dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Sie basieren auf den von Ihnen gemachten Angaben und auf Erfahrungswerten aus dem österreichischen Marktumfeld.
Ein verbindliches Angebot bzw. ein Festpreis erfolgt erst nach einer kostenlosen Vor-Ort-Begehung und einer detaillierten Bestandsaufnahme im Rahmen eines individuellen Werkvertrags.
03
Vertragsabschluss
Eine über die Online-Tools übermittelte Anfrage stellt eine Einladung zur Angebotserstellung dar. Zwischen Anfrage und Vertragsabschluss bedarf es eines schriftlichen Werkvertrags bzw. Angebots, das von beiden Seiten – DEZET BAU & Sanierungen GmbH und Auftraggeber:in – ausdrücklich angenommen wird.
Bis zum schriftlichen Vertragsabschluss entstehen weder Leistungs- noch Zahlungspflichten. Die kostenlose Erstberatung sowie die Vor-Ort-Begehung sind unverbindlich.
04
Verbraucher-Widerrufsrecht (FAGG)
Wird ein Werkvertrag mit Verbraucher:innen außerhalb der Geschäftsräume von DEZET (z. B. beim Vor-Ort-Termin in der Wohnung der Kund:in) oder im Fernabsatz (rein telefonisch oder per E-Mail) abgeschlossen, steht den Verbraucher:innen nach §§ 11 ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Eine ausführliche Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular wird Verbraucher:innen vor Vertragsabschluss in Textform ausgehändigt. Hinweis: Bei ausdrücklichem Wunsch der Verbraucher:in nach sofortigem Tätigwerden (z. B. bei Notfall-Schadenseinsätzen) gelten die Sonderregelungen gem. § 18 FAGG.
05
Werkvertragsrecht & Gewährleistung
Auf alle abgeschlossenen Werkverträge findet österreichisches Recht – insbesondere die Bestimmungen des ABGB (Werkvertragsrecht), des KSchG sowie einschlägige Verbraucherschutzvorschriften – Anwendung.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß §§ 922 ff ABGB gelten unverändert (für unbewegliche Sachen 3 Jahre, für bewegliche Sachen 2 Jahre, jeweils ab Übergabe). Garantien im Sinne von §§ 922 ff ABGB werden nur dann übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Werkvertrag vereinbart sind.
06
Haftung
DEZET BAU & Sanierungen GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche aus leichter Fahrlässigkeit sind gegenüber Unternehmer:innen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; die Haftung für Personenschäden, für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Für die Inhalte und Funktionen der auf der Website bereitgestellten Online-Tools wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernommen, da diese ausschließlich der Orientierung dienen.
07
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Für Verbraucher:innen bleiben die Bestimmungen über zwingende Gerichtsstände (insbesondere § 14 KSchG) unberührt.
08
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hinweise oder eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Werkvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
09
Stand & Aktualisierung
Stand: April 2026. DEZET BAU & Sanierungen GmbH behält sich vor, diese Hinweise an geänderte rechtliche oder geschäftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter /agb.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung.